Die rechtssichere Website: Wichtige rechtliche Grundlagen
Mit einem juristisch anmutenden Text, der sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg bezieht, versucht so manch ein Seitenbetreiber, sich von all seinen Links pauschal zu distanzieren. Schließlich hat man keinen Einfluss auf den Inhalt der verlinkten Website und möchte für eine mögliche Rechtswidrigkeit dort nicht verantwortlich gemacht werden.
Noch immer verfügen Millionen deutsche Internetseiten über diesen (Versuch von einem) Haftungsausschluss, der aus rechtlicher Unsicherheit einfach kopiert wurde. Es ist nicht nur unwirksam, sondern kann unter Umständen sogar schaden. Dazu aber später mehr. Denn die rechtssichere Website fängt nicht erst bei einem gültigen Impressum an.
Ein Fachartikel von Rechtsanwalt Alexander Taubitz
Domainrecht und markenrechtlicher Schutz
Nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ funktioniert die Domainregistrierung schon lange nicht mehr. Nur weil eine Domain noch verfügbar ist, heißt es noch lange nicht, dass man berechtigt ist, diese auch zu nutzen. Daher sollte man sich zunächst sicher sein, dass nicht Markenrechte oder Unternehmenskennzeichen anderer verletzt werden. Denn ein Unternehmen kann die Herausgabe der Domain verlangen, die etwa seinem Namen entspricht. Daher lässt man es lieber gleich bleiben, sich Domains zu sichern, die mit der Konkurrenz verwechselt werden könnten. Für registrierte Marken bietet das Deutsche Patent- und Markenamt bietet hierzu eine sogenannte Einsteigerrecherche an. Die Recherche per Suchmaschine sollte sowieso erfolgen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn der eigene Name dem von bekannteren Unternehmen entspricht. Klassische Urteile diesbezüglich sind die mit den Herren Krupp und Dr. Shell, die ihre .de-Domain an die jeweiligen Großkonzerne abtreten mussten, da die Surfer unter dieser Adresse diese Unternehmen eher erwarten und ansonsten irregeführt werden könnten.
Konnte man sich dennoch eine allgemein wirkende Domain sichern, sollte man stets einer möglichen Irreführung der Surfer vorbeugen, indem auf der Startseite klar erkenntlich ist, was von wem auf diesem Internetauftritt geboten wird.
Das richtige Impressum für die Website
Richtet sich eine Website lediglich an das eigene private Umfeld, bräuchte sie nach geltendem Recht eigentlich kein Impressum. Auf der sicheren Seite ist man dennoch, alle von § 5 TMG geforderten Angaben auch aufzuführen. Je nachdem welche Dienste auf der Website betrieben werden, existieren unterschiedliche Anforderungen an das Impressum. Zwar hilft ein Blick ins Gesetz, jedoch geht es mit einem Impressum-Generator einfacher. Diesen füttert man mit seinen Angaben und er bietet das entsprechend gültige individuelle Impressum.
Der § 5 Abs.1 TMG erfordert, dass die Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. Die aktuelle Rechtsprechung akzeptiert daher es nicht, wenn die Pflichtangaben nicht unter „Impressum“ oder „Kontakt“ anzufinden sind, sondern unter anderen kreativen Bezeichnungen, worunter man es nicht vermuten könnte. Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, um diesen Anforderungen zu genügen. Es ist also nicht verpflichtend, auf jeder Seite einen Link zum Impressum zu platzieren. Um die Seriosität des Internetauftritts zu unterstreichen, kann der Link zum Impressum direkt dort platzieren, wo er auch erwartet wird. Etwa im Navigationsmenü oder im Fuß der Startseite.
Disclaimer: keine pauschale Distanzierung von Verlinkungen
Mit einem gültigen Impressum ist es aber nicht getan: Neben gesetzlichen Pflichtangaben sind einige weitere Erklärungen zu empfehlen, welche der aktuellen Rechtsprechung entsprechend die Haftung der Inhalte oder Links klar macht. Wie es jedenfalls nicht geht, machen noch immer zahlreiche Webmaster vor, indem sie sich mit einem kopierten Hinweis auf ein Urteil des Landgericht Hamburg pauschal von allen externen Links distanzieren wollen. Damit wurde sogar die Kernaussage des Richterspruchs von 1998 komplett ins Gegenteil fehlinterpretiert. Denn es bestätigte schon damals, dass es eben nicht möglich ist, sich mit einer Freizeichnungsklausel pauschal von allen Links zu distanzieren. Betreibt man auf seiner Seite eine Ansammlung von Links zu Seiten mit beleidigendem Inhalt, so macht man sich diesen auch zu eigen. Eine erklärte Distanzierung ändert daran nichts – im Gegenteil: Sie kann sogar schaden, indem sie ein Indiz für den Vorsatz ist.
Ein juristisch richtiger Disclaimer erklärt daher, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung die externe Website auf mögliche Rechteverletzungen gewissenhaft geprüft wurde. Darüber hinaus wäre eine ständige Prüfung der Seiten unzumutbar – denn das hingegen entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Hier gibt es einen Generator für Disclaimer.
Hinweis zum Datenschutz
Auch muss der Besucher einer Website über eine mögliche Speicherung von Nutzungsdaten informiert werden. Das geschieht auf jeder Website, die Besucherstatistiken erhebt sowie externe Dienste, wie etwa Google Analytics, etracker oder Social-Media-Plugins nutzt. Hier erfahren Sie, wie Sie Web-Controlling-Tools rechtssicher einsetzen.
Social-Media-Buttons: auf Nummer sicher mit Zwei-Klick-Methode
Die Nutzung der Social-Media-Buttons ist umstritten. Der Grund: Ist ein Nutzer in einem sozialen Netzwerk eingeloggt und befinden sich auf der besuchten Webseite Social-Media-Buttons von Facebook-, Twitter- und Co., werden dem jeweiligen sozialen Netzwerk Nutzungsinformationen übermittelt. Wer sich dieser Datenschutz-Problematik nicht aussetzen möchte, kann sogenannte 2-Klick-Social-Media-Buttons auf seiner Website integrieren. Hier muss der Besucher der jeweiligen Webseite den Button erst mit einem Klick aktivieren, bevor er in einem weiteren Klick liked, empfiehlt, teilt, twittert oder plusst.
Urheberrecht beachten
Wer fremde Texte, Fotos, Grafiken oder Videos auf seiner Website nutzt, kann Gefahr laufen gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Wie Sie Ihre Website in Sachen Urheberrecht rechtssichere machen, erfahren Sie im Artikel Urheberrecht im Internet - gleiche Regeln online wie offline.
Fazit
Je umfangreicher die eigenen Ansprüche an den Internetauftritt sind, umso mehr rechtliche Anforderungen sind zu beachten. Webmaster müssen daher nicht nur technisch, sondern auch rechtlich gut informiert sein.
Über den Autor
Alexander Taubitz ist Rechtsanwalt unter anderem für Medienrecht. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum führten ihn zwei Referendariatsanstellungen nach Düsseldorf und Los Angeles. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in Köln tätig und Kooperationsanwalt bei der Deutschen Anwaltshotline.