Online-Shop rechtssicher gestalten: Rechtliche Grundlagen für Webshops
Soll mit dem Internetauftritt Handel mit Waren getrieben werden, kommen auf den Gewerbetreibenden, neben den Anforderungen für rechtssichere Websites, gemäß Art. 246 EGBGB zahlreiche weitere Pflichten hinzu. Die Basis, um den Online-Shop rechtssicher zu machen, bilden die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Niemand ist verpflichtet, AGB zu verwenden – es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Eine indirekte Pflicht gibt es dennoch, da die zahlreichen Informations- und Belehrungspflichten kaum anders sinnvoll dargestellt werden können. Diese Angaben können grob in Informationen zum Verkäufer, zum Vertrag und zum Vertragsgegenstand kategorisiert werden. Die wirksame Gestaltung und Darstellung der AGB wird in §§ 305 bis 310 BGB definiert.
Ein Fachartikel von Rechtsanwalt Alexander Taubitz
AGB als rechtliche Basis
AGB dienen jedoch nicht nur als rechtliches Fundament, sondern erlauben auch, einige rechtliche Regelungen zu modifizieren. Mit einem Haftungsausschluss etwa können Schadenersatzansprüche – soweit zulässig - gegen den Händler ausgeschlossen werden. Auch kann die Gewährleistung bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden bzw. gegenüber gewerblichen Kunden sogar ganz ausgeschlossen werden. Ansonsten würde die gesetzliche Regelung greifen, die stets von zwei Jahren ausgeht.
Klauseln, welche beispielsweise die Verbraucherrechte einschränken, sind nicht zulässig. So kann man etwa am bekannten 14-tägigen Widerrufsrecht nichts ändern – das steht Verbrauchern beim Kauf per Fernabsatzverträgen mit wenigen Ausnahmen fast immer zu. So kann nur etwa bei individuell erstellten Artikeln das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Über dieses Recht muss der Kunde zweistufig, vor und nach der Bestellung informiert werden. Vorher, indem etwa auf der Angebotsseite deutlich ein Link mit dem Titel „Widerrufsrecht“ hinterlegt ist. Nach der Bestellung ein weiteres Mal, etwa in der Bestätigungsmail, auf der Rückseite der Rechnung oder in den Lieferpapieren.
Musterbelehrungen des Bundesjustizministeriums
Wichtige Zusatzinformationen |
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Neue Verbraucherrechterichtlinie ab dem 13.06.2014. Lesen Sie im Artikel "Verbraucherrechterichtlinie 2014 (VRRL): Tipps für Online-Händler" was Online-Händler beachten müssen. |
Der Gesetzgeber hat hierfür eine Musterwiderrufsbelehrung erstellt, um Rechtssicherheit zu schaffen. In der Praxis wurde das aber nicht ganz erreicht, da sie in verschiedenen Fällen einer Abmahnung nicht standhalten konnte und Gerichte sie für unzureichend befanden. Daher wurde das Muster kontinuierlich überarbeitet.
Sofern ein Online-Händler ohnehin nicht gleich den Rat eines Rechtsanwalts einholt, sollte er über gesetzliche Änderungen diesbezüglich stets auf dem Laufenden sein. Seit 13. Juni 2014 sind nämlich neue Regelungen im Widerrufsrecht in Kraft getreten. Beispielsweise fällt die Grenze ab 40 Euro Warenwert weg, ab welcher der Verkäufer stets die Rücksendekosten zu tragen hat. Diese kann er nun komplett dem Käufer auferlegen. Problematisch sind die neuen Regelungen insofern, dass es neue Kriterien für eine rechtssichere Widerrufsbelehrung geben wird, die jetzt noch nicht alle vorhersehbar sind. Erfahrungsgemäß verpassen Online-Shops auch die erforderliche Anpassung ihrer AGB und Widerrufsbelehrung, so dass Abmahnungen hier vorprogrammiert sind.
Anderer Shop – andere AGB und Widerrufsbelehrung
Weiterführende Informationen |
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Betreiber von Online-Shops können es sich bei den AGB und der Widerrufsbelehrung also nicht so einfach wie beim Impressum oder Disclaimer machen, indem eine Mustervorlage entsprechend kopiert wird. Wie bereits genannt existieren zwar auch hierfür Mustervorlagen, deren Nutzen und Schutz halten sich aber in Grenzen, wenn sie nicht individuell auf den Shop angepasst sind. Möchte man einen Online-Shop rechtssicher gestalten, kommt man um einen Rechtsanwalt nicht herum, welcher einen Online-Shop-Betreiber über seine Pflichten und Möglichkeiten berät sowie daraufhin individuelle AGB und Belehrungen formuliert.
Fazit
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Während für einfache Blogs meist ein Impressum ausreicht, muss sich der Online-Händler mit verbraucher- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Möchte man den Online-Shop rechtssicher machen, fängt das mit der richtigen Produktbeschreibung an und endet mit dem Bestellvorgang, der einen gültigen Kaufvertrag zustande kommen lässt.
Über den Autor
Alexander Taubitz ist Rechtsanwalt unter anderem für Medienrecht. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum führten ihn zwei Referendariatsanstellungen nach Düsseldorf und Los Angeles. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in Köln tätig und Kooperationsanwalt bei der Deutschen Anwaltshotline.