Urheberrecht und Social Media - Das ist beim Liken und Teilen zu beachten
Social Media ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Alltags. Während eines Konzertes wird ein Foto gepostet, auf dem Weg zur Arbeit ein Status geteilt und nebenbei noch schnell das Profilbild eines Freundes kommentiert. Dabei wissen die meisten nicht, dass das Posten von Bildern einige Gefahren bezüglich einer Urheberrechtsverletzung bürgt. Der folgende Text klärt auf.
Ein Fachartikel von Isabel Frankenberg
Da jeder über Social Media liked, teilt und postet, fühlen sich die meisten in ihren Handlungen sehr sicher. Doch die Kommunikation durch Fotos, Videos und Texte beinhaltet viele Verstöße gegen das Urheberrecht. Da diese aufgrund der Vielzahl der Verstöße häufig nicht verfolgt werde, fühlen sich die Nutzer sicher und hinterfragen ihre Handlungen nur selten. Wird eine Urheberrechtsverletzung jedoch erkannt und verfolgt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Durch das Urheberrecht wird die juristische Beziehung zwischen einem Schöpfer und seinem Werk geregelt. Hierbei sollen vor allem der Schutz der Schöpfung und die Sicherstellung einer angemessenen finanziellen Vergütung im Vordergrund stehen. Da dies sowohl im alltäglichen Leben als auch im Internet gilt, ist es unrelevant, wo der Verstoß gegen das Urheberrecht erfolgt.
Verankerung der Rechte zum Urheberrecht in Social Media
Um den Schutz des Urhebers zu gewährleisten, stehen diesem folgende Rechte zu:
- Urheberpersönlichkeitsrechte
- Verwertungsrechte
- Nutzungsrechte
Wird gegen eines dieser Rechte verstoßen, gilt dies als Urheberrechtsverletzung, die weitreichende Sanktionen zur Folge haben kann. Zu den häufigsten über Social Media begangenen Verstößen zählen die Verwendung fremder Werke, die Missachtung des Rechts auf Anerkennung und der Urheberschaft sowie die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Gerade beim Hochladen von Bildern lauern viele Gefahren. Das beginnt oft schon bei dem eigenen Profilbild. Viele Nutzer möchten kein eigenes Foto hochladen und ziehen sich deshalb ein Foto aus dem Internet. Oft dienen dann Prominente, Comic- oder Zeichentrickfiguren als Profilbild. Häufig sind die Bilder jedoch durch das Urheberrecht geschützt. Dieses liegt in der Regel beim Fotografen oder Zeichner des Bildes. Um das Foto also überhaupt nutzen zu dürfen, muss der Urheber um Erlaubnis gebeten werden. Zudem muss oftmals eine Lizenz erworben werden, durch die die Nutzungsrechte übertragen werden. Da dies aber vorab meist nicht der Fall gewesen ist, besteht hierbei eine Urheberrechtsverletzung.
Da die Fotos und Bilder durch das Hochladen auf Social-Media-Kanälen für jeden öffentlich zugänglich gemacht werden, muss der Urheber vorab zustimmen. Ist das nicht der Fall, kann dies zu einer Abmahnung durch den Urheber führen. Zudem hat jeder Urheber das Recht auf Kenntlichmachung seiner Urheberschaft. Möchte ein Fotograf oder ein Zeichner also, dass sein Name unter dem jeweiligen Bild vermerkt wird, muss dies beispielsweise durch das Copyright-Zeichen geschehen. Fälschlicherweise wird häufig vermutet, dass das Urheberrecht durch das Bearbeiten eines Bildes umgangen werden kann. Das ist jedoch nicht der Fall, da auch die Bearbeitung eines Bildes der Zustimmung des Urhebers bedarf. Zudem wird in der Regel durch die Bildbearbeitung kein gänzlich neues Werk geschaffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Musik. Häufig werden Videos mit Musik hinterlegt, um dadurch Emotionen besser darstellen und transportieren zu können. Diese Videos werden dann auf Videoplattformen oder anderen Social-Media-Kanälen hochgeladen. Dient ein solches Video nur der Urlaubserinnerung und wird leidlichen einem privaten Kreis zugänglich gemacht, müssen Sie in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen erwarten. Wird das Video jedoch beispielsweise bei YouTube hochgeladen, sieht das anders aus. Daher ist es zu empfehlen, für solche Werke gemeinfreie Videos zu nutzen, bei denen z.B. der urheberrechtliche Schutz bereits abgelaufen ist.
Weitere Informationen zum Thema:
- Rechtliche Grundlagen für Social Media
- Urheberrecht im Internet - gleiche Regeln online wie offline
- PDF-Ratgeber „Urheberrecht bei Social Media“ und "Urheberrechtsverletzung - was tun?" vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Über die Autorin
Isabel Frankenberg ist Mitarbeiterin beim Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.